Transportrecht

Beratung zur Beförderung von Gütern und Personen, zu Logistik, Transportverträgen, Haftungs- und Versicherungsfragen.

Eine Lieferkette ist eine Abfolge von Übergaben, und mit jeder ändert sich die Rechtslage. Waren gehen vom Verkäufer an den Frachtführer, vom Frachtführer ins Lager, vom Lager an einen weiteren Frachtführer – und irgendwo in dieser Kette geht die Gefahr über, greifen Haftungshöchstgrenzen und beginnt eine sehr kurze Frist, innerhalb derer eine Beanstandung erfolgen muss, sonst ist der Anspruch verloren. Wird eine Sendung beschädigt, liegt die Schwierigkeit meist darin, festzustellen, auf welchem Abschnitt es geschehen ist.

Das Transport- und Logistikrecht regelt die Beförderung, die Dokumente, die sie begleiten, und die Haftung aller, die mit den Waren in Berührung kommen:

  • die Regeln zum Beförderungsdokument und dazu, was es über den Zustand bei Übernahme beweist;
  • die Regeln dazu, wann die Gefahr zwischen Verkäufer, Frachtführer und Käufer übergeht;
  • die Regeln zur Haftung eines Frachtführers und zu den Höchstgrenzen, die je Sendung oder nach Gewicht gelten;
  • die Regeln zu Verlust, Beschädigung und Verspätung und dazu, wann eine Haftungsbeschränkung entfällt;
  • die Regeln zur Anzeige einer Beanstandung und zu den kurzen Fristen dafür;
  • die Regeln zum multimodalen Transport und zur Ermittlung des Abschnitts, auf dem der Verlust eingetreten ist;
  • die Regeln zu Spediteuren und dazu, ob einer als Vermittler oder als Frachtführer handelt;
  • die Regeln zu Lagerung, Lagerhaltung und Pfandrechten an verwahrten Waren sowie zu gefährlichen, verderblichen und besonders regulierten Gütern;
  • die Regeln zu Zollformalitäten und zur Verantwortung für eine Zollanmeldung.

Unsere Anwältinnen und Anwälte unterstützen Sie in all diesen Rechtsgebieten.

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